Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nach einem Bericht von Euractiv erstmals eine positive Sicherheitsbewertung für einen CBD-Novel-Food-Antrag abgegeben. Betroffen ist synthetisches CBD von Chanelle McCoy CBD Ltd. Eine Zulassung für den EU-Markt ist damit noch nicht erteilt: Darüber entscheidet die Europäische Kommission im weiteren Novel-Food-Verfahren.
Der am 18. September 2026 veröffentlichte Bericht von Euractiv markiert dennoch einen wichtigen Schritt für den europäischen CBD-Markt. Bislang hatten Sicherheitsbedenken und Datenlücken zahlreiche CBD-Verfahren bei der EFSA gebremst.
Die EFSA bewertet im Novel-Food-Verfahren die wissenschaftliche Sicherheit eines Produkts. Ob ein Novel Food tatsächlich für den EU-Markt zugelassen und in die Unionsliste aufgenommen wird, entscheidet anschließend die Europäische Kommission nach dem vorgesehenen regulatorischen Verfahren.
Welche CBD-Anwendung bewertet wurde
Bei dem Antrag geht es um synthetisches CBD von Chanelle McCoy CBD Ltd. Die Europäische Kommission führt die Anwendung in ihrer Übersicht der Novel-Food-Anträge als „Synthetic CBD“.
Nach Euractiv betrifft die positive Bewertung eine Verwendung von CBD in einem Nahrungsergänzungsmittel. Die von EFSA zugrunde gelegte Menge orientiert sich an dem Anfang 2026 veröffentlichten vorläufigen sicheren Aufnahmewert für hochreines CBD.
Eine positive wissenschaftliche Bewertung bedeutet dabei nicht, dass CBD generell als Lebensmittel in der EU freigegeben wird. Novel-Food-Verfahren beziehen sich auf die jeweils bewertete Substanz, ihre Spezifikationen, Herstellung und vorgesehenen Verwendungsbedingungen.
EFSA setzt bei CBD rund 2 mg pro Tag an
Die EFSA hatte am 9. Februar 2026 einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert für CBD von 0,0275 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag veröffentlicht. Für einen Erwachsenen mit 70 Kilogramm entspricht das ungefähr 2 mg CBD täglich.
Dieser Wert gilt allerdings nicht pauschal für jedes CBD-Produkt. Nach Angaben der EFSA bezieht er sich auf Nahrungsergänzungsmittel mit mindestens 98 Prozent reinem CBD, ohne Nanopartikel und nur dann, wenn das Herstellungsverfahren als sicher bewertet und Genotoxizität ausgeschlossen wurde.
Für Menschen unter 25 Jahren, Schwangere und Stillende sowie Personen, die Medikamente einnehmen, konnte die EFSA keinen sicheren CBD-Aufnahmewert feststellen.
Frühere CBD-Bewertungen scheiterten an offenen Sicherheitsfragen
Der neue Schritt fällt auch deshalb auf, weil andere CBD-Anträge diese Hürde bislang nicht nehmen konnten. In einer am 27. Mai 2026 veröffentlichten wissenschaftlichen Bewertung eines CBD-Isolats aus Cannabis sativa L. kam das EFSA-Panel beispielsweise zu einem anderen Ergebnis.
Dieses Produkt sollte in Nahrungsergänzungsmitteln mit 21 mg CBD pro Tag verwendet werden. Unter anderem bestanden Unsicherheiten hinsichtlich der vorgesehenen Formulierungen und möglicher kleiner Partikel einschließlich Nanopartikel. Die EFSA kam deshalb zu dem Schluss, dass die Sicherheit unter den beantragten Verwendungsbedingungen auf Grundlage der vorhandenen Daten nicht festgestellt werden konnte.
Das zeigt, dass eine positive Bewertung nicht automatisch auf andere CBD-Isolate, Extrakte oder Dosierungen übertragen werden kann. Entscheidend sind die Daten und Bedingungen des jeweiligen Novel-Food-Antrags.
EU und Großbritannien gehen bei der CBD-Menge auseinander
Besonders deutlich wird die regulatorische Unsicherheit beim Vergleich mit Großbritannien. Dort empfiehlt die Food Standards Agency (FSA) derzeit die Zulassung der ersten drei hochreinen CBD Novel Foods mit einer maximalen Tagesmenge von 10 mg CBD.
Die FSA räumt den Unterschied zur EFSA ausdrücklich ein. Beide Behörden hätten unterschiedliche Datensätze und Bewertungsansätze verwendet. Die britische Behörde hält bislang an ihrem eigenen vorläufigen Wert von 10 mg pro Tag fest.
EFSA: rund 2 mg CBD pro Tag für einen Erwachsenen mit 70 kg unter den festgelegten Voraussetzungen.
FSA: 10 mg CBD pro Tag als vorläufige akzeptable Tagesaufnahme.
Die Werte stammen aus unterschiedlichen Risikobewertungen und sind nicht als allgemeine Dosierungsempfehlung für Verbraucher zu verstehen.
Der Unterschied könnte künftig auch für Hersteller relevant werden, die Produkte sowohl in der EU als auch in Großbritannien anbieten wollen. Welche Bedingungen letztlich für einzelne zugelassene Novel Foods gelten, hängt jedoch von den jeweiligen Authorisations ab.
Was das für CBD-Produkte in Deutschland bedeutet
Für Deutschland und andere EU-Staaten ändert die positive EFSA-Bewertung allein noch nicht den rechtlichen Status von CBD-Lebensmitteln. Die Europäische Kommission betrachtet CBD grundsätzlich als Novel Food, wenn die Voraussetzungen der Novel-Food-Verordnung erfüllt sind.
Für das Inverkehrbringen eines Novel Foods ist eine EU-Zulassung erforderlich. Erst wenn das konkrete Novel Food nach Abschluss des Verfahrens zugelassen und in die entsprechende Unionsliste aufgenommen wurde, kann es gemäß den dort festgelegten Bedingungen auf dem EU-Markt verwendet werden.
Für Verbraucher bedeutet die aktuelle Entwicklung daher nicht, dass CBD-Öle oder andere CBD-Lebensmittel in Deutschland nun automatisch zugelassen sind. Auch lässt sich die Bewertung eines hochreinen synthetischen CBD nicht pauschal auf Vollspektrum-Öle, Hanfextrakte oder andere CBD-Produkte übertragen.
Der nächste Schritt liegt bei der Europäischen Kommission
Die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die EFSA ist ein zentraler Teil des europäischen Novel-Food-Verfahrens, aber nicht dessen Ende. Die Europäische Kommission entscheidet über eine mögliche Zulassung unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Stellungnahme.
Wird das Novel Food zugelassen, werden auch die konkreten Bedingungen für seine Verwendung festgelegt. Dazu können unter anderem die zugelassenen Lebensmittelkategorien, Höchstmengen, Zielgruppen und zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben gehören.
Für den CBD-Markt ist deshalb vor allem der nächste regulatorische Schritt entscheidend. Eine tatsächliche EU-Authorisation wäre deutlich mehr als eine positive Sicherheitsbewertung: Sie würde erstmals einen konkreten rechtlichen Weg für ein entsprechend spezifiziertes CBD Novel Food auf dem europäischen Lebensmittelmarkt eröffnen.
Hinweis: Die genannten Mengen geben regulatorische Sicherheitsbewertungen wieder und sind keine individuelle Einnahme- oder Gesundheitsempfehlung. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung.
Quellen
- Euractiv: EU watchdog recommends first food approval for CBD, veröffentlicht am 18. September 2026.
- European Food Safety Authority: Provisional safe level for cannabidiol as a novel food, veröffentlicht am 9. Februar 2026.
- EFSA Journal: Safety of cannabidiol isolate from Cannabis sativa L. as a novel food, veröffentlicht am 27. Mai 2026.
- European Commission: Summary of Novel Food applications and notifications.
- Food Standards Agency: CBD novel food applications – recommendations to ministers on first authorisations, aktualisiert am 15. September 2026.
Weitere regulatorische Entwicklungen, Gerichtsurteile und Forschung finden sich im SaveSleuth-Bereich CBD News & Recht.


