EFSA kann Sicherheit zweier weiterer CBD-Novel-Food-Anträge nicht bestätigen

EFSA kann Sicherheit zweier weiterer CBD-Novel-Food-Anträge nicht bestätigen

Nur drei Tage nach der ersten positiven EFSA-Bewertung eines CBD-Novel-Food-Antrags hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zwei weitere CBD-Gutachten veröffentlicht. Diesmal fällt das Ergebnis anders aus: Bei einem CBD-Isolat und einem Cannabisextrakt konnte die EFSA die Sicherheit auf Basis der vorliegenden Daten nicht feststellen.

Die beiden Scientific Opinions wurden am 21. September 2026 veröffentlicht. Entscheidend ist dabei ein Detail: Die EFSA stellte bei beiden Anträgen Datenlücken fest und forderte zusätzliche Informationen an. Die Antragsteller antworteten darauf nicht.

Wichtig: Die EFSA hat nicht festgestellt, dass die beiden CBD-Produkte nachweislich unsicher sind. Ihr Ergebnis lautet, dass ihre Sicherheit mit den verfügbaren Daten nicht festgestellt werden kann. Das ist ein wichtiger Unterschied.

CBD-Isolat war für bis zu 60 mg pro Tag vorgesehen

Das erste neue Gutachten betrifft aus Cannabis sativa L. isoliertes CBD mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Nach Angaben der EFSA wird das CBD durch Ethanolextraktion mit anschließender Winterisierung, Filtration, Decarboxylierung und Kristallisation hergestellt.

Der Antrag sah die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln mit einer maximalen Aufnahme von 60 mg CBD pro Tag vor. Als Zielgruppe wurden Erwachsene angegeben, ausgenommen Schwangere und Stillende.

Während der Risikobewertung verlangte die EFSA zusätzliche Informationen unter anderem zu Identität, Herstellungsverfahren, Zusammensetzung und Spezifikationen sowie zu Genotoxizität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität und Humandaten.

Der Antragsteller beantwortete diese Datenanfragen laut Scientific Opinion zum CBD-Isolat nicht. Die EFSA kam deshalb zu dem Schluss, dass die Sicherheit des Novel Food anhand der verfügbaren Informationen nicht festgestellt werden kann.

Auch Cannabisextrakt mit bis zu 30 mg bleibt ohne Sicherheitsnachweis

Das zweite Gutachten betrifft keinen nahezu reinen CBD-Isolatstoff, sondern einen Cannabis sativa L.-Extrakt. Er enthält laut EFSA 57 bis 65 % CBD sowie 9 bis 17 % andere Cannabinoide.

Der Extrakt wird mittels überkritischer CO₂-Extraktion hergestellt und anschließend unter anderem winterisiert, decarboxyliert, gereinigt und destilliert. Vorgesehen war seine Verwendung als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln mit einer maximalen Aufnahme von 30 mg pro Tag.

Auch hier stellte die EFSA Datenlücken fest und verlangte zusätzliche Angaben zu Herstellung, Zusammensetzung und Spezifikationen sowie Sicherheitsdaten einschließlich Genotoxizität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität und Daten am Menschen.

Da der Antragsteller die angeforderten Informationen nicht vorlegte, konnte die Sicherheit auch dieses Produkts nicht festgestellt werden. Das geht aus dem zweiten EFSA Scientific Opinion hervor.

Drei CBD-Gutachten innerhalb weniger Tage

Besonders relevant werden die beiden neuen Entscheidungen durch ihren Zeitpunkt. Am 18. September veröffentlichte die EFSA erstmals eine positive Sicherheitsbewertung für einen CBD-Novel-Food-Antrag.

Dabei handelt es sich um synthetisch hergestelltes CBD von Chanelle McCoy CBD Ltd. mit mindestens 98 % Reinheit. Es soll ausschließlich in MCT-Öl gelöst in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Die beantragte maximale Aufnahme beträgt 2 mg CBD pro Tag.

EFSA-GutachtenVorgesehene HöchstmengeErgebnis
Synthetisches CBD, ≥98 %2 mg/TagSicher unter den vorgeschlagenen Bedingungen*
CBD-Isolat aus Cannabis, ≥98 %60 mg/TagSicherheit nicht feststellbar
Cannabisextrakt, 57–65 % CBD30 mg/TagSicherheit nicht feststellbar
*Bei der positiven Bewertung gelten Einschränkungen. Für Personen, die Medikamente einnehmen, konnte die Sicherheit nicht festgestellt werden.

Die Tabelle zeigt einen auffälligen Unterschied zwischen den beantragten Mengen. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass allein die Dosierung über das Ergebnis entschieden hat. Die Anträge betreffen unterschiedliche Produkte und Datensätze. Bei den beiden am 21. September veröffentlichten Gutachten fehlten zudem Informationen, die die EFSA ausdrücklich nachgefordert hatte.

Warum die 2-mg-Grenze jetzt besonders wichtig wird

Die EFSA hatte bereits Anfang 2026 einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert für CBD von 0,0275 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Für einen Erwachsenen mit 70 kg entspricht das ungefähr 2 mg CBD täglich.

Dieser Wert gilt nicht pauschal für jedes CBD-Produkt. Laut EFSA bezieht er sich auf Nahrungsergänzungsmittel mit mindestens 98 % reinem CBD, ohne Nanopartikel, bei einem als sicher bewerteten Herstellungsverfahren und ausgeschlossener Genotoxizität.

Für Personen unter 25 Jahren, Schwangere und Stillende sowie Menschen, die Medikamente einnehmen, konnte die EFSA die Sicherheit von CBD nicht feststellen.

Beim am 18. September veröffentlichten positiven Gutachten kommt die EFSA für das konkret bewertete synthetische CBD ebenfalls auf einen sicheren Aufnahmewert von 2 mg pro Tag. Der zugrunde liegende Antrag war entsprechend auf diese maximale Tagesmenge begrenzt.

Die erste positive Bewertung war keine allgemeine Freigabe für CBD

Die drei kurz nacheinander veröffentlichten Gutachten machen deutlich, warum die erste positive EFSA-Bewertung nicht als generelle Freigabe von CBD als Lebensmittel verstanden werden sollte.

Die EFSA bewertet Novel-Food-Anträge einzeln und anhand der jeweils eingereichten Daten. Produktzusammensetzung, Herstellungsverfahren, vorgesehene Verwendung, Aufnahmemenge und die Qualität des Sicherheitsdossiers können sich von Antrag zu Antrag unterscheiden.

Genau deshalb ist auch der Unterschied zwischen „nicht sicher“ und „Sicherheit nicht feststellbar“ relevant. Bei den beiden neuen Anträgen dokumentiert die EFSA offene Datenfragen und fehlende Antworten der Antragsteller. Daraus folgt kein Nachweis, dass eine bestimmte Dosis CBD gesundheitsschädlich ist.

Was die neuen EFSA-Gutachten für Deutschland bedeuten

Für den deutschen CBD-Markt entsteht durch die beiden neuen Gutachten keine allgemeine Zulassung und auch kein neues pauschales Verbot von CBD-Produkten.

Sie sind dennoch relevant für Hersteller und Verbraucher, weil sie zeigen, wie hoch die Anforderungen an CBD-Novel-Food-Dossiers bleiben. Eine positive Bewertung eines einzelnen Produkts lässt sich nicht automatisch auf andere CBD-Isolate, Extrakte, Öle, Kapseln oder Gummies übertragen.

Das gilt auch für die positive Bewertung vom 18. September. Sie betrifft ein bestimmtes synthetisches CBD und konkrete Bedingungen. Wir haben die erste positive EFSA-Bewertung und ihre Bedeutung für das EU-Zulassungsverfahren hier ausführlich eingeordnet.

Einordnung: Innerhalb von vier Tagen veröffentlichte die EFSA damit drei besonders anschauliche CBD-Novel-Food-Gutachten: einmal konnte sie die Sicherheit unter eng definierten Bedingungen feststellen, zweimal reichten die verfügbaren Daten dafür nicht aus. Das zeigt vor allem, dass CBD-Anträge in der EU produkt- und dossierspezifisch bewertet werden.

Eine EFSA-Bewertung ist noch keine EU-Zulassung

Auch das positive Gutachten vom 18. September bedeutet noch nicht, dass das betreffende CBD-Novel-Food bereits für den EU-Markt zugelassen ist.

Nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung wechselt die Zuständigkeit zurück zur Europäischen Kommission. Die Kommission entscheidet zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Zulassung und deren Bedingungen. Erst ein zugelassenes Novel Food wird in die entsprechende Unionsliste aufgenommen.

Die EFSA erklärt diesen Ablauf in ihrer Übersicht zum Novel-Food-Verfahren.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Die regulatorische Bewertung von CBD-Produkten hängt unter anderem von Produktart, Zusammensetzung, Verwendungszweck und dem jeweiligen Zulassungsstatus ab.

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